Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt und wird in Monatsraten wie folgt erhoben:

Musikalische Grundstufe

Kleinkindgruppe   ca. 2  bis 3 ½  Jahre mit Elternteil – 22,00 €

Musikalische Früherziehung   für 4- bis 6-jährige Kinder – 22,00 €

Musikalische Grundausbildung   für 6- bis 8-jährige Kinder – 22,00 €

Schulprojekte

Instrumentenkarussell GGS – 22,50 €

Instrumentalgruppe (max. 6 Schüler) – 22,50 €

4 Schüler – 24,00 €

3 Schüler – 28,00 €

2 Schüler – 36,00 €

Einzelunterricht 30 Min.- 46,00 €

(Diese Tarife sind nur für Grundschulprojekte gültig, also bis Ende Klasse 4. Danach schließt sich der normale Gebührentarif an.)

Popmusik-Klasse Theodor-Heuss-Gymnasium „Popband“ – 25,00 €

(Dieser Tarif kann sich je nach Teilnehmerzahl und Kursform verändern.)

Instrumentalunterricht

Einzelunterricht 45 Min. – 83,50 €

Einzelunterricht 30 Min. – 56,50 €

Gruppenunterricht 45 Min. 2 Schüler – 52,00 €

Gruppenunterricht 45 Min. 3 Schüler – 40,00 €

Gruppenunterricht 45 Min. 4 Schüler und mehr – 35,00 €

für Erwachsene ab 25 Jahre

Einzelunterricht 45 Minuten – 87,50 €

Einzelunterricht 30 Minuten – 60,50 €

Gruppenunterricht siehe oben

Tanz

Ballett im Vorschulalter  ca. 4 bis 6 Jahre – 29,00 €

Ballett ab 6 Jahre, 60 Min. – 37,50 €

Ballett 90 Minuten – 49,50 €

Stepptanz – 37,50 €

Ballett, Stepptanz für Erwachsene – 42,50 €

Zusammenspiel

Die Teilnahme an Chor/ Orchester/ Ensembles/ Band ist kostenlos.

Förderstufe

Für Jugendliche mit außergewöhnlichen musikalischen Fähigkeiten gibt es kostenfreie zusätzliche Förderungsangebote

Entsprechende Informationen sind auf Anfrage erhältlich.

Gebühr für Leihinstrumente

Gitarren   – 9,00 €

übrige Instrumente – 12,00 €

Leihinstrumenten-Ordnung und Leihvertrag sind im Büro erhältlich.

Zur Zahlung der Unterrichtsgebühr sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen einer der gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. 

Ermäßigungen

Geschwisterermäßigung: Ab dem zweiten Kind kann auf Antrag eine Ermäßigung von 10 % gewährt werden.

Leistungen für Bildung und Teilhabe (i.d.R. 15 € pro Monat und Kind) können auf den Unterricht angerechnet werden. 

Gerne beraten wir Sie bezüglich der erforderlichen Formalitäten für das Bildungspaket. 

Sozialermäßigung: auf Antrag kann bei Vorlage des Vergünstigungsausweises „Oberberg Pass“ die Unterrichtsgebühr grundsätzlich 50 % ermäßigt werden. 

Teilnehmer/innen der Eltern-Kind-Gruppe, Musikalischen Früherziehung, Musikalischen Grundausbildung, Instrumentenkarussell, erhalten eine Ermäßigung von 75 %, bei Angeboten in Klassenunterrichts-Form 100 %.

Die Sozialermäßigung wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und längstens für den Gültigkeitszeitraum des Bescheides bzw. des Vergünstigungsausweises gewährt. Nach dem Ende der Gültigkeit ist die reguläre Gebühr zu zahlen.
Zur Verlängerung der Ermäßigung muss ein neuer Bescheid oder Vergünstigungsausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Belegt eine Schülerin/ein Schüler mehrere Unterrichtsfächer, so werden das zweite und jedes weitere Unterrichtsfach nicht ermäßigt.

Härtefall-Regelung: auf Antrag kann die Gebühr teilweise erlassen werden, wenn die finanzielle Belastung der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer nicht zuzumuten und die Förderung für die Entwicklung des Menschen erforderlich ist.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein der Radevormwalder Musikschule ist Pflicht. Pro Familie ist nur eine Mitgliedschaft erforderlich. Schulprojekte sind von dieser Pflicht ausgenommen.Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 18 Euro. Eine Satzung des Vereins ist im Büro der Musikschule erhältlich.

Diese Gebührenordnung ist ab 01.08.2018 gültig