Gebührenordnung
Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt und wird in Monatsraten wie folgt erhoben:
Musikalische Grundstufe
Kleinkindgruppe ca. 2 bis 3 ½ Jahre mit Elternteil 22,00 €
Musikalische Früherziehung für 4- bis 6-jährige Kinder 22,00 €
Musikalische Grundausbildung für 6- bis 8-jährige Kinder 22,00 €
Schulprojekte
Instrumentenkarussell /Instrumentalgruppe GGS 22,50 €
Popmusik-Klasse 25,00 €
Instrumentalunterricht
Einzelunterricht 45 Min. 83,50 €
Einzelunterricht 30 Min. 56,50 €
Gruppenunterricht 45 Min. 2 Schüler 52,00 €
Gruppenunterricht 45 Min. 3 Schüler 40,00 €
Gruppenunterricht 45 Min. 4 Schüler und mehr 35,00 €
Bandunterricht als Zusatz zum Instrumentalunterricht 20,00 €
Bandunterricht als Einzelfach 30,00 €
Erwachsenenunterricht
Einzelunterricht 45 Minuten 87,50 €
Einzelunterricht 30 Minuten 60,50 €
Gruppenunterricht siehe oben
Ballett
Ballett im Vorschulalter ca. 4 bis 6 Jahre 29,00 €
Ballett ab 6 Jahre 37,50 €
Ballett 90 Minuten 49,50 €
Stepptanz 37,50 €
Ballett und Stepptanz 49,50 €
Stepptanz für Erwachsene 42,50 €
Leihinstrumente
Gitarren 9,00 €
übrige Instrumente 12,00 €
Leihinstrumenten-Ordnung und Leihvertrag sind im Büro erhältlich.
Die Teilnahme an besonderen Musiziergruppen und Ensembles ist für Kinder und Jugendliche kostenlos. Zur Zahlung des Unterrichtsentgelts sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen einer der gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. Die Mitgliedschaft im Verein der Radevormwalder Musikschule ist Pflicht. Pro Familie ist nur eine Mitgliedschaft erforderlich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 18 Euro. Eine Satzung des Vereins ist im Büro der Musikschule erhältlich.
Geschwisterermäßigung: Ab dem zweiten Kind kann auf Antrag eine Ermäßigung von 10 % gewährt werden.
Diese Gebührenordnung ist ab 01.08.2018 gültig