Schulordnung der Radevormwalder Musikschule e.V.                     

Aufgabe

Die Radevormwalder Musikschule e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, deren Aufgabe es ist, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern, zum späteren Laienmusizieren oder evtl. zum Berufsstudium anzuregen und hinzuführen.

Aufbau

  1. Musikalische Grundstufe (Eltern-Kind-Gruppe/ Musikalische Früherziehung/ Grundausbildung/ Tanz etc.)
  2. Unterstufe: Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht 30 u. 45 Min.
  3. Mittelstufe: Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht 30 u. 45 Min.
  4. Oberstufe: Instrumentaler Einzelunterricht 30 u. 45 Min.
  5. Musizierkreise, die den Ausbildungsstand des Schülers berücksichtigen, Ballett
  6. Projekte an allgemein bildenden Schulen
  7. Erwachsenenbildung

Schuljahr, Ferien

Das Schuljahr dauert ein Jahr und ist in zwei Semestern á 6 Monate unterteilt: 1.Februar bis 31.Juli und 1. August bis 31. Januar. Die für die öffentlichen Schulen angesetzten Ferien und Feiertage gelten auch für die Radevormwalder Musikschule e.V.. Am Nachmittag des letzten Schultages vor den Sommerferien und Weihnachtsferien findet kein Unterricht statt.

Anmeldung und Abmeldung

An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Sie werden erst durch die Bestätigung der RMS rechtswirksam.

Anmeldungen zur Musikalischen Früherziehung und zur Musikalischen Grundausbildung sind zu Beginn des Schuljahres der allgemein bildenden Schule möglich. Anmeldungen zum Instrumentalunterricht werden auch während des laufenden Schuljahres entgegen genommen, der Unterricht kann zu jedem Monatsanfang beginnen, wenn die Voraussetzungen seitens der RMS gegeben sind.

Abmeldungen sind nur zum 31. Januar und 31. Juli des Jahres möglich, sie müssen der RMS spätestens bis zum 31.Oktober bzw. 30. April des laufenden Jahres zugegangen sein. Die Probezeit für Fachanfänger beträgt 3 Monate. 

Die Abmeldung von den Fächern Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Eltern-Kind-Gruppe, sowie Instrumentenkarussell bzw. Instrumentalgruppe kann ausschließlich zum Ende des Schuljahres der allgemein bildenden Schulen erfolgen. Die Probezeit für diese Angebote beträgt auch hier 3 Monate soweit nicht anders angegeben.

In begründeten Einzelfällen (Krankheit, Umzug, Berufsausbildung) können hinsichtlich der Abmeldung von der Musikschulleitung Ausnahmen zugelassen werden. 

Musizierkreise

Musizieren in der Gemeinschaft macht Freude. Von dieser Erkenntnis ausgehend bietet die RMS die Möglichkeit, in verschiedenen Musizierkreisen das im Unterricht erlernte in der Gemeinschaft mit anderen anzuwenden und zu vertiefen. Die Teilnahme an diesen Musizierkreisen (Orchester/ Ensembles) wird erwartet.

Teilnahmevoraussetzung

Von den Eltern wird erwartet, dass sie ihre Kinder zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts und zum Üben anhalten. Für den Fall, dass ein Schüler durch wiederholte Disziplinlosigkeit den Unterricht erheblich stört und Ermahnungen und ein Gespräch mit dem Erziehungsberechtigten nichts bewirkt haben, kann er vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ausschluss vom Unterricht entbindet nicht von der Restzahlung.

Instrumente

In der Regel muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Im Rahmen der Bestände der RMS können Instrumente ausgeliehen werden. Siehe hierzu die Leihinstrumentenordnung.

Versicherung

Die Schüler sind während des Unterrichts und auf dem Schulweg versichert. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.

Diese Schulordnung ist seit 1.1.2009 gültig