Am 4.11. teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales offiziell mit, dass musikalischer Unterricht ab 5. November wieder möglich ist.Die Landesregierung hat mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen. Mit Wirkung vom 5. November fallen diese nicht mehr unter das befristete Verbot gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 3 CoronaSchVO. Damit folgt das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung.

Das heißt auch für unsere Musikschule, dass der Präsenzunterricht mit den erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen schnellstmöglich wieder aufgenommen wird. Allerdings braucht diese spontane Umstellung etwas Zeit. Ab dem 5.11. werden daher allerdings nicht alle Lehrerinnen und Lehrer sofort in den Präsenzunterricht zurückkehren, da eine Vorbereitung hierfür etwas Zeit benötigt. Schülerinnen, Schüler und Eltern werden diesbezüglich von ihrer Lehrerin/ ihrem Lehrer benachrichtigt.

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